- Bewertungsstützpunkte
- Begriff des Bewertungsgesetzes: Zur Sicherung einer gleichmäßigen Bewertung des ⇡ land- und forstwirtschaftlichen Vermögens werden in einzelnen typischen Betrieben mit ortsüblichen Ertragsbedingungen (Vergleichs- bzw. Richtbetriebe) vorweg die ⇡ Vergleichszahlen oder (für forstwirtschaftliche Nutzungen und für sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen unmittelbar) die ⇡ Vergleichswerte der Nutzungen und Nutzungsteile ermittelt (Hauptbewertungsstützpunkte), durch den ⇡ Bewertungsbeirat vorgeschlagen und durch Rechtsverordnung festgesetzt (§ 39 BewG).
Lexikon der Economics. 2013.